Reduzierte Selbstbeteiligungsversicherung

Reduzierte Selbstbeteiligungsversicherung

Ausführliche Erläuterung der Kfz-Versicherungs-/Mietbedingungen

Einleitung

In diesem Dokument werden alle Einzelheiten der Kfz-Versicherung beschrieben, die im Mietwagenvertrag und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind.

Hintergrund

Es ist wichtig zu wissen und zu verstehen, dass es im Vergleich zu westlichen Ländern erhebliche Unterschiede bei der Kfz-Versicherung und der Haftung im Schadensfall gibt. Beispielsweise besteht in den meisten Ländern des südlichen Afrikas wie Namibia und Botswana keine Pflicht, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. In der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Autos überhaupt nicht versichert sind und dass die Eigentümer und/oder Autobenutzer persönlich für etwaige Schäden und Entschädigungen im Falle eines Unfalls oder Schadens verantwortlich sind.

Standard-Selbstbeteiligung

Alle Mietwagen verfügen standardmäßig über eine Haftpflichtversicherung. Der Kunde/Mieter ist für die Selbstbeteiligung der verbleibenden 10 % während der vereinbarten Mietdauer verantwortlich. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung ist je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich. Die gewählte Selbstbeteiligung wird von der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Vertragsnehmers abgebucht, die vor Übergabe des Fahrzeugs erforderlich ist. Dieser Abzug wird zurückerstattet, wenn das Auto zurückgegeben wird und keine Schäden gemeldet werden. Abgesehen von den allgemeinen Ausschlüssen und Geschäftsbedingungen sind Glas- und Reifenschäden bei dieser Art von Versicherung nicht abgedeckt und liegen in der Verantwortung des Kunden. Bitte beachten Sie, dass der Kunde für Schäden am gemieteten Fahrzeug immer bis zur Höhe der gewählten Selbstbeteiligung haftet, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat oder wer schuldig ist, d. h. dies gilt auch für den Fall, dass der Schaden oder Unfall durch Dritte verursacht wurde Party.

Reduzierung der Selbstbeteiligung

Falls der Kunde es vorzieht, ein Fahrzeug mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung als der Standard-Selbstbeteiligung zu mieten, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag erhoben. Es ist möglich, den Überschuss auf Null zu reduzieren

Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung nur bei einer Fahrzeugmietdauer von 8 Tagen und länger reduziert werden kann.

Reduzierte Selbstbeteiligung 1 und 2 und 3

Die Reduzierung der Selbstbeteiligung trägt dazu bei, die Kosten im Falle eines Unfalls, an dem ein Dritter beteiligt ist, zu senken. Abgedeckt sind Schäden am Mietfahrzeug sowie Schäden Dritter (ohne Selbstbeteiligung). Wichtig: Von den reduzierten Selbstbeteiligungen 1, 2 und 3 sind Schäden an Reifen, Scheiben sowie Schäden infolge von Einzelfahrzeugunfällen oder Schäden infolge von Sandstürmen ausgeschlossen.

Reduzierte Selbstbeteiligung 4

Zusätzlich im reduzierten Selbstbehalt 4 enthalten sind:

  • Schäden an Fenstern
  • Zwei (2) beschädigte Reifen
  • Sandstrahlschäden
  • Fahrzeugüberschlag/Umkippen des Fahrzeugs (Fahrlässigkeit z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, unter Alkoholeinfluss sind ausgeschlossen)
  • Schäden am Fahrwerk

Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung 4 ist nicht mit der europäischen „Voll Casco“- oder „All Risk“-Versicherung zu vergleichen, bei der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder dem Verschulden abgedeckt sind.

Unfälle mit einzelnen Fahrzeugen

Der Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug und das Überrollen des Fahrzeugs, das Anstoßen eines Baumes beim Rückwärtsfahren, Unfälle ohne Beteiligung Dritter sind Alleinunfälle. Und der Kunde haftet für N$ 140 und alle Wiederherstellungskosten.

Deckung durch die Versicherungsgesellschaft

In den oben genannten Policen sind Schäden abgedeckt, wenn:

  • es handelt sich um einen Verkehrsunfall im Sinne der Versicherungsdefinition (siehe unten);
  • Es liegt keine Fahrlässigkeit vor;
  • Es handelt sich nicht um eine in den Ausschlüssen erwähnte Situation.

Falls der Mieter gegen den Mietvertrag oder die Mietbedingungen von AS verstößt, haftet der Mieter für einen Betrag von bis zu N$ 140-000 und alle Wiederbeschaffungskosten.

Verkehrsunfall

Die verwendete Definition eines Verkehrsunfalls lautet: ein Unfall mit dem Fahrzeug, an dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier beteiligt ist.

WICHTIG: Ein Unfall ohne Beteiligung Dritter (Einzelunfälle), wie z. B. das Überrollen des Autos, ist nicht mit der reduzierten Selbstbeteiligung 1 und 2 und 3 abgedeckt (nur mit der reduzierten Selbstbeteiligung 4). Auch nicht, wenn man versuchte, einem die Straße überquerenden Tier auszuweichen.

Fahrlässigkeit

Dies ist der Fall, wenn sich der Fahrer und/oder die Passagiere nicht im Einklang mit dem Gesetz, den Bedingungen des Mietvertrags oder den allgemeinen Vorschriften verhalten. Beispiele für Fahrlässigkeit, wenn die Versicherung den Schaden nicht abdeckt, sind:

  • Im Falle von Trunkenheit am Steuer;
  • Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung;
  • Beim Überqueren einer roten Ampel;
  • Bei Fahrten durch Wasser (Flüsse, Sumpf, Meer), wo der Wasserstand höher als die Fahrzeugachse reicht;
  • Bei unsachgemäßer Verwendung von Kupplung, Gangschaltung und Motor des Fahrzeugs;

Ausschlüsse

Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind:

  • (Brenn-)Schäden durch Zigaretten, Streichhölzer und/oder Feuerzeuge;
  • Schäden durch Betreten oder Stehen auf dem Dach oder der Motorhaube;
  • Schäden, die durch das Überrollen des Autos verursacht wurden, ohne dass eine andere Partei beteiligt war
  • beschädigtes Glas und Fenster (in der reduzierten Selbstbeteiligung 4 enthalten)
  • Beschädigte Reifen (Pannen, Undichtigkeiten und/oder außergewöhnliche Beanspruchung) (in der reduzierten Selbstbeteiligung 4 enthalten);
  • Schäden durch Wasserdurchfahrt;
  • Schäden durch Sandstürme (in der reduzierten Selbstbeteiligung 4 enthalten);
  • Beschädigung persönlicher Gegenstände;
  • Schäden, die durch übermäßige Abnutzung verursacht wurden
  • Schäden an Felgen

Speed Limit

Innerhalb der Stadtgrenzen und in Nationalparks: 60 km/h, Schotterstraßen: 80 km/h und Autobahnen: 120 km/h.

AS-Geschwindigkeitsvorschriften haben Vorrang vor Verkehrsschildern, die 100 km/h anzeigen. Bei 125 km/h gibt das Fahrzeug einen „Piepton“ ab, der darauf hinweist, dass der Fahrer die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Fahrzeuge mit einem GPS-Tracking-System (Black Box) ausgestattet sind.

WICHTIG: Wenn Sie diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, erlöschen alle Versicherungen und reduzierten Selbstbeteiligungen und werden ungültig.

Diebstahl

Der Diebstahl des Fahrzeugs ist versichert, wenn sich der Kunde verantwortungsbewusst verhält, das Fahrzeug verschlossen ist und der Kunde die Original-Autoschlüssel abgeben kann (außer im Falle eines Autodiebstahls).

Tauschfahrzeug:

Falls sich die Autovermietung aus irgendeinem Grund dazu entschließt, ein Tauschfahrzeug zu schicken, muss der Mieter einen neuen Mietvertrag mit neuer Miete für die Ruhezeit und neuer Selbstbeteiligung unterzeichnen, die dieses Mal nicht reduziert werden kann. AS behält sich das Recht vor, Fahrzeuge jeglicher Art zu versenden.

Reifenschaden

Das Mindestprofil der Reifen beträgt 5 mm (3 mm für Ersatzreifen) für alle 4×4-Fahrzeuge.

Reifenschäden sind nicht abgedeckt (außer bei der reduzierten Selbstbeteiligung 4). Im Falle einer Reifenpanne oder eines beschädigten Reifens kann der Mieter versuchen, das Problem reparieren zu lassen, oder sich für den Kauf eines neuen Reifens entscheiden. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird dem Mieter der beschädigte Reifen in Rechnung gestellt, da der beschädigte Reifen durch einen neuen ersetzt werden muss. Reparierte Reifen werden nicht angenommen. 

Reifen- und Windschutzscheibenversicherung:

Der Kunde kann eine Versicherung für Reifen- und Windschutzscheibenschäden abschließen. Diese Versicherung deckt zwei beschädigte Reifen und Windschutzscheibenschäden ab. Bitte beachten Sie, dass Seitenfenster und Felgen nicht von dieser Versicherung abgedeckt sind.

Sandsturm

Halten Sie im Falle eines Sandsturms das Auto sofort an und versuchen Sie, einen vorübergehenden Unterschlupf zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fahren Sie mit sehr niedriger Geschwindigkeit weiter. Schäden, die durch einen Sandsturm verursacht werden, sind nicht von der Versicherung abgedeckt (außer bei der reduzierten Selbstbeteiligung 4). Sandstürme treten meist an der Küste und bei Ostwind auf.

Eine polizeiliche Anzeige ist Pflicht

Im Falle eines Schadens oder Diebstahls ist die Vorlage eines vollständigen Polizeiberichts erforderlich. Wenn Sie in der Lage sind, Fotos zu machen, ist dies jederzeit ratsam. (Wenn Sie dies nicht tun, erlischt Ihr Versicherungsschutz)

Abschleppkosten

Die Abschleppkosten in Namibia im Falle einer technischen Panne werden vom Vermieter übernommen. Die Abschleppkosten im Falle eines Unfalls, Fahrlässigkeit, übermäßiger Abnutzung und nicht abgedeckter Schäden gehen immer zu Lasten des Kunden.

Gebühr für die Schadensbearbeitung

Die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einem Schaden (sogenannte „Schadenbearbeitung“) gehen zu Lasten des Kunden.

Gut zu wissen...

Versicherung in Namibia
Grenzen überschreiten
Sicherheits- und Fahrtipps
Kreditkartenanforderungen
Kraftstoff- und Doppeltanksystem
Reduzierte Selbstbeteiligungsversicherung